Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge zwischen der
CURE S.A., 3, Schaffmill, L-6778 Grevenmacher sowie ihrer Tochtergesellschaft
CURE Intelligence GmbH, Herzogenbuscher Str. 14, 54292 Trier
– nachfolgend „Agentur“ –
und ihren geschäftlichen Kunden
– nachfolgend „Auftraggeber“ –
über die Erbringung von
- KI-Beratungs-, Forschungs- und Entwicklungsleistungen,
- Datenanalyse-Dienstleistungen,
- Medienanalyse-Dienstleistungen sowie
- Marketing-Dienstleistungen.
- Alle Leistungen der Agentur erfolgen ausschließlich auf Basis dieser AGB. Abweichende AGB des Auftraggebers finden nur Anwendung, wenn die Agentur deren Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.
2. Vertragsabschluss
- Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
- Ein Vertrag kommt durch schriftliche Annahme des Angebots der Agentur oder durch schriftliche Bestätigung eines erteilten Projektauftrags zustande.
- Bei langfristigen oder komplexen Projekten kann die Agentur vor Projektbeginn eine Vorauszahlung oder den Abschluss einen Rahmenvertrags verlangen.
3. Leistungsumfang
- Die Agentur erbringt die vereinbarten Leistungen gemäß den jeweils gültigen Vertragsunterlagen (z.B. Projektauftrag, Leistungsbeschreibung, Angebot).
- Die Leistungen können insbesondere folgende Tätigkeiten umfassen:
- Entwicklung, Training und Optimierung von KI-Modellen,
- Verarbeitung, Bereinigung und Analyse strukturierter und unstrukturierter Daten,
- Monitoring und Analyse von Medieninhalten (Print, Online, Social Media etc.),
- Marketing- und Kampagnenanalyse, Reporting und Präsentation.
- Die Agentur ist berechtigt, zur Vertragserfüllung qualifizierte Subunternehmer einzusetzen.
4. Mitwirkungspflichten des Kunden
- Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Daten, Zugänge und Systeme vollständig, korrekt und rechtzeitig bereitgestellt werden.
- Der Auftraggeber garantiert, dass er über sämtliche erforderliche Rechte an den zur Verfügung gestellten Daten verfügt und dass deren Nutzung keine Rechte Dritter verletzt.
- Verzögerungen oder zusätzlicher Aufwand infolge unvollständiger, verspäteter oder fehlerhafter Mitwirkung des Auftraggebers gehen zu dessen Lasten. Die Agentur ist in diesem Fall berechtigt, Leistungsfristen und Vergütungen angemessen anzupassen.
5. Vergütung und Zahlungsbedingungen
- Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer.
- Fremdleistungen Dritter, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers bezogen werden, können bei Preisänderungen an den Auftraggeber weitergegeben werden.
- Die Abrechnung erfolgt projektbezogen, nach Aufwand oder gemäß vereinbarten Meilensteinen. Die Agentur ist berechtigt, ausschließlich elektronische Rechnungen zu erstellen.
- Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
- Bei Zahlungsverzug ist die Agentur berechtigt,
- Verzugszinsen gemäß den gesetzlichen Regelungen in Luxemburg zu verlangen sowie
- die weitere Leistungserbringung bis zum Zahlungsausgleich auszusetzen.
- Reise- und Nebenkosten sind zusätzlich zu vergüten, sofern nicht ausdrücklich abweichend vereinbart.
6. Nutzungsrechte
- Der Auftraggeber erhält – sofern vertraglich vereinbart – nach vollständiger Zahlung ein einfaches, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht an den im Rahmen des Projekts erbrachten Arbeitsergebnissen.
- Nicht übertragbar sind insbesondere Methoden, Frameworks, KI-Architekturen, Trainingsverfahren, Quellcodes, Scripte oder sonstiges proprietäres Know-how der Agentur.
- Bei Open-Source-Komponenten gelten die jeweiligen Lizenzbedingungen.
- Die Nutzung der Arbeitsergebnisse ist auf die eigenen Geschäftszwecke des Auftraggebers beschränkt, sofern nichts anderes vereinbart ist.
7. Datenverarbeitung & Datenschutz
- Beide Parteien verpflichten sich zur Einhaltung der Allgemeine Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie des luxemburgischen Datenschutzrechts.
- Werden personenbezogene Daten verarbeitet, schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO.
- Die Agentur ist berechtigt, Daten in anonymisierter und aggregierter Form intern für Zwecke der Qualitätssicherung, Modelloptimierung und Forschung zu verwenden, sofern kein Personenbezug oder Rückschluss auf geschäftskritische Informationen möglich ist.
- Der Auftraggeber bleibt datenschutzrechtlich Verantwortlicher für die von ihm übermittelten Daten.
8. Vertraulichkeit
- Beide Parteien verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen, die im Rahmen der Zusammenarbeit offengelegt werden, vertraulich zu behandeln und ausschließlich zur Vertragsdurchführung zu nutzen. Als vertrauliche Informationen gelten alle wirtschaftlichen, fachlichen und/oder technischen Informationen, die die jeweils andere Partei betreffen, und die nicht allgemein bekannt sind, als solche bezeichnet sind oder ihrer Natur nach als vertraulich anzusehen sind.
- Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt für einen Zeitraum von fünf Jahren nach Projektende, sofern nicht gesetzlich längere Fristen vorgesehen sind.
- Eine Weitergabe vertraulicher Informationen an Dritte erfordert die vorherige schriftliche Zustimmung der jeweils anderen Partei.
9. Gewährleistung
- Die Agentur erbringt ihre Leistungen nach dem jeweils anerkannten Stand von Wissenschaft und Technik.
- Für Prognosen, Bewertungen, automatisierte Auswertungen oder KI-generierte Empfehlungen wird keine Gewähr für deren Richtigkeit oder wirtschaftlichen Erfolg übernommen.
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, sämtliche Ergebnisse vor deren Nutzung eigenverantwortlich auf Plausibilität und Eignung zu prüfen.
10. Haftung
- Die Agentur haftet ausschließlich für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden.
- Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Agentur nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesen Fällen ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, Betriebsunterbrechungen, Datenverluste, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, fehlerhafte Entscheidungen des Auftraggebers sowie für Schäden aus fehlerhaften Prognosen, automatisierten Modellen oder KI‑Ergebnissen ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
- Die gesamtschuldnerische Haftung der Agentur – gleich aus welchem Rechtsgrund – ist für jeden Einzelauftrag auf maximal 50% der für diesen Auftrag pro Kalenderjahr vereinbarten Gesamtvergütung begrenzt, höchstens jedoch auf EUR 50.000,- pro Schadensfall. Diese Haftungsbegrenzung gilt auch bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
- Die Agentur haftet nicht für Schäden, die entstehen durch:
- unvollständige, fehlerhafte oder rechtswidrige Daten des Auftraggebers,
- mangelnde Mitwirkung, verspätete Bereitstellung von Informationen oder Systemen,
- fehlende Plausibilitätsprüfung der Ergebnisse durch den Auftraggeber,
- Dritte, Subsysteme, externe APIs oder Datenquellen, die nicht im Einflussbereich der Agentur liegen.
- Für Ergebnisse von KI‑Systemen, statistischen Modellen oder automatisierten Analysen gilt: Die Agentur übernimmt keine Haftung für Entscheidungsfolgen, die der Auftraggeber aus diesen Ergebnissen ableitet.
- Die zwingenden Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleiben unberührt.
11. Laufzeit und Kündigung
- Rahmen- und Dauerdienstleistungsverträge können mit einer Frist von sechs Monaten zum Monatsende gekündigt werden, sofern keine andere Kündigungsfrist vereinbart wurde.
- Erfolgt keine rechtzeitige Kündigung, verlängert sich der Vertrag automatisch um die jeweils vereinbarte Laufzeit.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:
- eine Partei ihre vertraglichen Pflichten erheblich verletzt und eine gesetzte Nachfrist fruchtlos verstreicht,
- ein Insolvenzverfahren über das Vermögen einer Partei eröffnet oder mangels Masse abgelehnt wird.
- Nach Vertragsende sind alle vertraulichen Unterlagen und Daten der Agentur auf Verlangen zu löschen oder zurückzugeben.
12. Referenznennung
- Die Agentur ist berechtigt, den Namen, das Logo sowie die Firma des Auftraggebers im Rahmen von Referenzangaben auf der eigenen Website und in Werbematerialien zu verwenden.
- Eine weitergehende Nutzung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung. Entsprechendes gilt für die Nutzung von Agenturmarken durch den Auftraggeber.
13. Schlussbestimmungen
- Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel.
- Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
- Es gilt das Recht des Großherzogtums Luxemburg unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
- Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertrag ist Luxemburg.
Stand: 12/2025
Ihre Fragen zu den AGB senden Sie bitte an:
contact@cure-intelligence.com